Guten Tag,
habe eine Frage zu meinen am 2003 abgeschlossenden RNK 525
Mietvertrag für Wohnungen.Unter §23-Weitere Vereinbarungen,wurde von
meinen Vermieter folgendes schriftlich eingetragen:zu §2:Das
Mietverhältnis beginnt am 01.04.03 und endet am 31.03.04.Es verlängert
sich jedoch jeweils um ein Jahr, wenn es vorher nicht gekündigt wird.
Meine frage ist,ob die automatische Vertrags Verlängerung um 1 Jahr rechtsgültig ist(welche Kündigungsfrist)?
Vielen Dank,Sperl
habe eine Frage zu meinen am 2003 abgeschlossenden RNK 525
Mietvertrag für Wohnungen.Unter §23-Weitere Vereinbarungen,wurde von
meinen Vermieter folgendes schriftlich eingetragen:zu §2:Das
Mietverhältnis beginnt am 01.04.03 und endet am 31.03.04.Es verlängert
sich jedoch jeweils um ein Jahr, wenn es vorher nicht gekündigt wird.
Meine frage ist,ob die automatische Vertrags Verlängerung um 1 Jahr rechtsgültig ist(welche Kündigungsfrist)?
Vielen Dank,Sperl