moin, im Mietvertrag steht unter Schönheitsreparaturen: ... in der Regel nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen... Bäder : alle 5 Jahre...usw.
Was muss gemacht werden Auszug
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Deine Angaben sind recht dürftig.Sofern die Schönheitsreparaturen rechtskräftig im MV vereinbart sind
bedeutet diese Regelung, dass Du bezüglich der Renovierung für die Wohnung zuständig bist, das heißt,
Du kannst jedes Jahr renovieren, aber auch gar nicht in 10 Jahren. Nur bei Auszug muss die Wohnung
vertragsgerecht übergeben werden. -
Hallo,
Ich stehe vor dem selben Problem. Muss ich weiße Wände noch einmal überstreichen oder reicht es wenn ich die farbigen Wände weiße?
Anbei Ausschnitte aus dem Mietvertrag.
Danke und VG hermie1990 -
Hallo
Auch weiße Wände müssen überstrichen werden. Ob bunt oder weiß - klar, dass das keinen Unterschied macht. Es kommt darauf an, wann das letzte Mal die Schönheitsreparatur durchgeführt worden ist.
Gruß -
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Vertragsgerecht heißt, so wie im Mietvertrag vereinbart. Wenn du Tapeten hast, dann musst du neu tapezieren. Hast du Raufaser, brauchst du nur überstreichen.
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