Hallo,
in meiner Nebenkostenabrechnung ist ersichtlich das der Vermieter Leerstand (nach seiner Aussage versehentlich) übermäßig geheitzt hat.
Die verbrauchsunabhängigen Kostenanteile der Heizkosten verdoppeln sich somit.
Ist es zulässig das der Vermieter selbsverschuldetes übermäßiges Heizen ohne Abzüge in die Nebenkosten aufnimmt?
Das durchschnittliche Heizvolumen belief sich in den letzten Jahren auf 100.000 Einheiten, durch die versehentlich auf volllast laufenden Heizlörper im Leerstand erhöht sich der Verbrauch um weitere 70.000 Einheiten. Der Leerstand steuert 40% des Verbrauchs bei, macht aber nur knapp 3,5% der Gebäudefläche aus.
Danke für die Antworten.
in meiner Nebenkostenabrechnung ist ersichtlich das der Vermieter Leerstand (nach seiner Aussage versehentlich) übermäßig geheitzt hat.
Die verbrauchsunabhängigen Kostenanteile der Heizkosten verdoppeln sich somit.
Ist es zulässig das der Vermieter selbsverschuldetes übermäßiges Heizen ohne Abzüge in die Nebenkosten aufnimmt?
Das durchschnittliche Heizvolumen belief sich in den letzten Jahren auf 100.000 Einheiten, durch die versehentlich auf volllast laufenden Heizlörper im Leerstand erhöht sich der Verbrauch um weitere 70.000 Einheiten. Der Leerstand steuert 40% des Verbrauchs bei, macht aber nur knapp 3,5% der Gebäudefläche aus.
Danke für die Antworten.